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1573 lines
55 KiB
Markdown
1573 lines
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Markdown
```
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Freies Wissen dank
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```
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Creative-Commons-Lizenzen
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##### Paul Klimpel
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##### Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung
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##### »nicht-kommerziell – NC«
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```
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Alle diese Lizenztypen gibt es ergänzt um das NC-Modul (noncommercial; keine kommerzielle Nutzung
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erlaubt). Aus den drei oben beschriebenen Lizenztypen werden dadurch sechs, nämlich noch zusätzlich:
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```
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```
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Nur diese beiden Lizenztypen sind als freie Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
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sicher, dass die damit versehenen Werke nachhaltig frei nutzbar bleiben.
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```
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```
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AttributioN; NAMeNSNeNNuNg
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```
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```
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Neben dem Hinweis auf den Autor, die Quelle,
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rechteinhaber und die Lizenz enthält diese CC-Va-
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riante keine weitere einschränkung für den Nutzer.
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er ist in der Verwendung des Werkes frei, kann es in
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jeder Form bearbeiten. Damit ist auch die Nutzung
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in remixes oder Mashups möglich.
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```
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```
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AttributioN – SHAre ALike;
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NAMeNSNeNNuNg – WeitergAbe
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uNter gLeiCHeN beDiNguNgeN
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```
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```
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||
Auch dieser Lizenztyp erlaubt sowohl bearbeitungen
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als auch kommerzielle Nutzungen. bearbeitungen
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dürfen aber nur unter den gleichen oder vergleich-
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baren Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden.
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```
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```
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AttributioN – No
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DeriVAtiVeS; NAMeNS-
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NeNNuNg – keiNe
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beArbeituNg
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```
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```
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Dieser Lizenztyp gestattet
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keine bearbeitungen. kommer-
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zielle Nutzungen sind dagegen
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erlaubt.
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```
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## CC-Lizenzen
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```
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Außerdem gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas-
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sende Verzichtserklärung hinsichtlich aller rechte. Dadurch soll urhebern die Möglichkeit
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gegeben werden, ihre eigenen Werke selbst in die gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nach der Vor-
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stellung von Creative Commons besonders für Datenbanken geeignet sein.
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```
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## vorWort
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Weltweit nutzen immer mehr Menschen die Jedermann-Lizenzen von Creative Commons (CC),
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um das, was sie mit ihrer Kreativität schaffen, zur Nachnutzung freizugeben. Auch Projekte, In-
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stitutionen und Initiativen entscheiden sich immer häufiger für das Creative-Commons-Motto
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||
»Manche Rechte vorbehalten«. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist die Wikimedia Found-
|
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ation, die zusammen mit ihren über den Globus verstreuten Aktiven im Jahre 2008 entschieden
|
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hat, die universelle Enzyklopädie Wikipedia unter der CC-Lizenz BY-SA – Namensnennung,
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Weitergabe unter gleichen Bedingungen zu veröffentlichen.
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Diese Lizenz ist aber nur eine von sechs Lizenzen, die CC entwickelt hat. Die populärsten Lizenzen
|
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aus diesem Set von Lizenzen tragen das Kürzel NC für noncommercial – keine kommerzielle Nut-
|
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zung im Namen. Viele, die intuitiv zu den eingeschränkten Lizenzen greifen, tun dies aus dem durch-
|
||
aus nachvollziehbaren Wunsch heraus, der ungewollten und unkontrollierbaren kommerziellen Aus-
|
||
beutung ihres Schaffens vorzubeugen. Die zahlreichen, ebenfalls ungewollten Nebenwirkungen aber,
|
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die das mit sich bringt, kennen nur wenige. Wikimedia Deutschland, Creative Commons Deutschland
|
||
und iRights.info wollen das mit dieser Broschüre ändern. Wir freuen uns über Kritik und Anregungen
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zu diesem Versuch und wünschen viele Aha-Momente beim Nachschlagen.
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### John H. Weitzmann
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CC DE Legal Project Lead
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Vorwort ........................................................................................................................................................................................................................................... 3
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Einführung ................................................................................................................................................................................................................................... 5
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1 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Was versteht man unter Open Content? .................................................................................................................................................^6
|
||
2 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Warum werden Inhalte unter eine
|
||
CC-Lizenz gestellt? .................................................................................................................................................................................................^8
|
||
3 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Warum gibt es unterschiedliche CC-Lizenzen? ................................................................................................................................... 9
|
||
4 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Wie wirkt sich das NC-Modul darauf aus, wie Inhalte verbreitet werden? ..................................................................... 10
|
||
5 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Was ist kommerziell? ........................................................................................................................................................................................... 11
|
||
6 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Kann eine CC-Lizenz mit NC-Modul verhindern, dass meine Inhalte durch Rechtsradikale
|
||
oder andere Extremisten genutzt werden? .......................................................................................................................................... 12
|
||
7 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Ich will, dass mein Inhalt unter einer CC-Lizenz frei zugänglich bleibt. Ist das NC-Modul die
|
||
einzige Möglichkeit, einer Aneignung von Inhalten durch kommerzielle Unternehmen
|
||
vorzubeugen? ........................................................................................................................................................................................................... 13
|
||
8 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Kann ein CC-NC lizenzierter Inhalt in die Wikipedia eingestellt werden? ..................................................................... 14
|
||
9 <20><><EFBFBD><EFBFBD> Kann man einen NC-lizenzierten Inhalt trotz dieser Einschränkung gesondert für Wikipedia
|
||
freigeben? ................................................................................................................................................................................................................... 15
|
||
10 <20><> Verhindert das NC-Modul, dass Inhalte kommerziell genutzt werden? ........................................................................... 15
|
||
11 <20><> Bin ich bereit, gegen eine kommerzielle Nutzung meiner Inhalte vorzugehen? ........................................................ 16
|
||
12 <20><> Können NC-lizenzierte Inhalte in Zeitungen abgedruckt werden? ..................................................................................... 16
|
||
13 <20><> Können NC lizenzierte Inhalte in allen Schulen, Berufsschulen und Universitäten
|
||
genutzt werden? ..................................................................................................................................................................................................... 17
|
||
14 <20><> Wie ist es zu bewerten, wenn NC-lizenzierte Inhalte zunächst in der Schule verwendet,
|
||
dann aber auch außerhalb der Schule genutzt werden sollen? ............................................................................................^17
|
||
15 <20><> Wie wirkt sich NC auf Mashups aus? .......................................................................................................................................................^18
|
||
16 <20><> Darf ich als GEMA-Mitglied meine Musik zumindest unter eine CC-Lizenz mit
|
||
NC-Modul stellen? ............................................................................................................................................................................................... 19
|
||
17 <20><> Kann eine kommerzielle Nutzung durch Dritte dem Urheber nutzen? ............................................................................^20
|
||
18 <20><> Darf ein Nutzer von CC-lizenzierten
|
||
Inhalten den Eindruck erwecken, der Urheber würde die jeweilige Nutzung persönlich
|
||
unterstützen? ............................................................................................................................................................................................................^20
|
||
19 <20><> Kann das NC-Modul bei CC-Lizenzen sinnvoll sein? ....................................................................................................................^21
|
||
20 <20><> Unter welcher CC-Lizenz stehen Wikipedia-Inhalte? ...................................................................................................................^21
|
||
|
||
Literatur und Links zur Vertiefung .............................................................................................................................................................................^22
|
||
Impressum .................................................................................................................................................................................................................................^23
|
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Inhalt
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## einFührung
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Mit den Creative-Commons-Lizenzen haben
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Kreative eine einfache Möglichkeit, ihre Werke
|
||
freizugeben, so dass die Allgemeinheit sie nutzen
|
||
kann. In einer Zeit, in der Wissen für die indivi-
|
||
duelle wie für die gesellschaftliche Entwicklung
|
||
immer wichtiger wird, gewinnt das schöpferische
|
||
Gemeingut, die Wissensallmende, an Bedeutung.
|
||
Zur Wissensallmende gehören alle von Menschen
|
||
geschaffenen Werke, die für jedermann frei zu-
|
||
gänglich sind und weiter verwendet werden kön-
|
||
nen. Nur sie gewährleistet, dass alle Menschen
|
||
beim Zugang zu Informationen, Bildung und
|
||
Wissen die gleichen Chancen haben.
|
||
|
||
Viele Kreative wollen zum Aufbau moderner Wis-
|
||
sensgesellschaften beitragen. Sie wollen sich nicht
|
||
»alle Rechte vorbehalten«, sondern sind im Ge-
|
||
genteil daran interessiert, dass ihre Werke von vie-
|
||
len Menschen genutzt werden. Hierzu trägt insbe-
|
||
sondere das Internet bei, das es auf eine vorher nie
|
||
dagewesene Weise erlaubt, Wissen zu verbreiten
|
||
und Informationen auszutauschen.
|
||
|
||
Creative Commons (CC) ist das bekannteste
|
||
Werkzeug, um eigene Inhalte freizugeben. Aller-
|
||
dings ist CC-Lizenz nicht gleich CC-Lizenz. Eine
|
||
Stärke von CC ist es, den Kreativen die Mög-
|
||
lichkeit zu geben, die aus ihrer Sicht wichtigen
|
||
Bedingungen festzulegen, die bei der Nutzung
|
||
eingehalten werden sollen. Nutzern (der Allge-
|
||
meinheit) werden lediglich bestimmte Rechte
|
||
eingeräumt; im Übrigen behält sich der Kreative
|
||
|
||
```
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||
oder Rechteinhaber die Befugnisse des Urheber-
|
||
rechts vor. Erreicht wird das über ein Baukasten-
|
||
system aus verschiedenen Lizenzmodulen.
|
||
```
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||
```
|
||
Unter den unterschiedlichen Modulen der Crea-
|
||
tive-Commons-Lizenzen erfreut sich insbesonde-
|
||
re die Einschränkung NC – noncommercial bei
|
||
Urhebern großer Beliebtheit. Eine kommerzielle
|
||
Nutzung ist nach dieser Bedingung nicht erlaubt.
|
||
Wenn man sich aber für eine Lizenz entscheidet,
|
||
die es nur erlaubt, Werke nicht-kommerziell zu
|
||
nutzen, hat das weitreichende Folgen. Dadurch
|
||
werden nämlich viele wichtige Nutzungsarten
|
||
ausgeschlossen, etwa die Verwendung in freien
|
||
Wissensgemeinschaften und Archiven, in der
|
||
Wikipedia, in Lokalzeitungen, in Publikationen,
|
||
Kompilationen und Mashups – und das, obwohl
|
||
oft gerade solche Nutzungen von den Urhebern
|
||
sogar gewünscht werden.
|
||
```
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||
```
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||
Diese Broschüre klärt darüber auf, welche Folgen
|
||
die Einschränkung der CC-Lizenz auf nicht-
|
||
kommerzielle Nutzung hat. Häufig lassen sich
|
||
nämlich die Effekte, die mit der Entscheidung
|
||
für das NC-Modul verfolgt werden, auch anders
|
||
erreichen. Mitunter ist das NC-Modul sogar ein
|
||
gänzlich untaugliches Mittel für das, was die oder
|
||
der Kreative erreichen will. Seine Verwendung
|
||
hat auf der anderen Seite weitreichende, meist
|
||
ungewollte Folgen für die Verbreitung von Inhal-
|
||
ten. Die Entscheidung für das NC-Modul sollte
|
||
daher wohl überlegt sein.
|
||
```
|
||
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||
## Stell dir eine Welt vor, in der
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## jeder Mensch an der Gesamtheit
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||
## des Wissens teilhaben kann.
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## Das ist unsere Mission.
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||
Wikimedia Foundation
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# 1
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||
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||
###### Was versteht man
|
||
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||
###### unter Open COntent?
|
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||
###### INhALtE, DIE FREI GENUtZt
|
||
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||
###### WERDEN KöNNEN.
|
||
|
||
Open Content, »offene Inhalte«, sind Inhalte,
|
||
die offen und frei zugänglich – und zwar von
|
||
vornherein, nicht erst, wenn der Urheber eine Er-
|
||
laubnis erteilt hat. Das ist keine Selbstverständ-
|
||
lichkeit. Das Urheberrecht geht davon aus, dass
|
||
Inhalte nur verbreitet und genutzt werden dür-
|
||
fen, wenn der Urhebers das ausdrücklich erlaubt.
|
||
Doch diese Grundregel wird im digitalen Zeit-
|
||
alter zunehmend fragwürdig. Die menschliche
|
||
Kultur ist seit jeher davon geprägt, Bestehendes
|
||
weiter zu entwickeln. Jeder baut auf dem auf, was
|
||
andere geschaffen haben.
|
||
|
||
```
|
||
Digitale Inhalte lassen sich so einfach wie nie zu-
|
||
vor weitergeben und nutzen. Deshalb sollte das,
|
||
was technisch möglich ist, auch rechtlich möglich
|
||
gemacht werden. Das Ideal des freien Wissen, je-
|
||
derzeit für jedermann zugänglich, braucht eine
|
||
internettaugliche rechtliche Fundierung.
|
||
```
|
||
```
|
||
Insbesondere Wissenschaftler haben die großen
|
||
Potentiale des Internets und eines freien Aus-
|
||
tauschs von Wissen erkannt. 2003 forderten
|
||
deutsche Wissenschaftsorganisationen in der
|
||
Berliner Erklärung den freien Zugang zu wis-
|
||
senschaftlichen Werken:
|
||
```
|
||
```
|
||
»Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur
|
||
halb erfüllt, wenn diese Informationen für die
|
||
Gesellschaft nicht in umfassender Weise und ein-
|
||
fach zugänglich sind. Neben den konventionellen
|
||
Methoden müssen zunehmend auch die neuen
|
||
Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das
|
||
Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs
|
||
(Open Access-Paradigma) gefördert werden. Wir
|
||
definieren den offenen Zugang oder den ›Open
|
||
Access‹ als eine umfassende Quelle menschli-
|
||
chen Wissens und kulturellen Erbes, die von
|
||
der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurde.
|
||
Die Vision von einer umfassenden und frei zu-
|
||
gänglichen Repräsentation des Wissens lässt sich
|
||
nur realisieren, wenn sich das Internet der Zu-
|
||
kunft durch Nachhaltigkeit, Interaktivität und
|
||
Transparenz auszeichnet. Inhalte und Software
|
||
müssen offen zugänglich und kompatibel sein.«
|
||
```
|
||
```
|
||
Im Bereich der Software wurde dafür das Open-
|
||
Source-Prinzip entwickelt. Open Source bedeu-
|
||
tet, dass der Quellcode von Software für jeden
|
||
frei zur Verfügung steht. Entstanden ist Open
|
||
Source deshalb, weil Softwareentwickler nicht
|
||
jedes Mal von vorne beginnen wollten, wenn
|
||
```
|
||
|
||
###### DAS UNIVERSUM DES FREIEN WISSENS
|
||
|
||
Es gibt inzwischen viele Projekte, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Freies Wissen zu
|
||
fördern und zu verbreiten. Die Grafik zeigt nur einen Ausschnitt: In der der Online-Enzy-
|
||
klopädie Wikipedia sammeln Nutzer das Wissen der Menschheit; Open Access fördert den
|
||
Wissensaustausch in den Wissenschaften; die Open-Source-Software-Community entwi-
|
||
ckelt gemeinsam Programme, deren Programmcode offen zugänglich ist; die Open Know-
|
||
ledge Foundation setzt sich für die Veröffentlichung, Nutzung und Wiederverwendung
|
||
von offenem Wissen ein. Ermöglicht wird dies durch freie Lizenzen, beispielhaft dafür sind
|
||
Creative Commons und die General Public Licence (GPL).
|
||
|
||
|
||
sie eine neue Software schreiben, sondern auf
|
||
dem aufbauen, was andere schon entwickelt
|
||
haben. Zur Absicherung dieses Prinzips wurde
|
||
die General Public Licence (GPL) geschaf-
|
||
fen. Software unter einer solchen Lizenz darf
|
||
von jedem genutzt und weiterentwickelt wer-
|
||
den. Der Open-Source-Ansatz bei Software lässt
|
||
ausdrücklich auch kommerzielle Nutzungen zu.
|
||
Ihr Erfolg beruht sogar zu einem großen Teil auf
|
||
eben dieser Möglichkeit.
|
||
|
||
Open Content beruht auf derselben Grundidee
|
||
wie Open-Source-Software: Auch Texte, Filme
|
||
und Multimediawerke sollen frei genutzt wer-
|
||
den können. Die mit Abstand bekannteste Mög-
|
||
lichkeit, Inhalte als Open Content für die freie
|
||
Nutzung zu lizenzieren, sind die Jedermann-Li-
|
||
zenzen von Creative Commons (CC). Creative
|
||
Commons wurde 2001 als Initiative an der Stan-
|
||
ford University vom US-amerikanischen Rechts-
|
||
wissenschaftler Lawrence Lessing gegründet. Sie
|
||
soll verständliche Lizenzen für die Freigabe von
|
||
Inhalten für jeden anbieten und dadurch die kul-
|
||
turelle Allmende fördern beziehungsweise sie erst
|
||
ermöglichen. Anstelle des üblichen Grundsatzes
|
||
des Urheberrechts, nach dem alle Rechte dem
|
||
Urheber vorbehalten sind, sollen durch Verwen-
|
||
dung dieser Lizenzen nur einige Rechte vorbehal-
|
||
ten sein. So werden die jeweiligen Inhalte für die
|
||
Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben.
|
||
|
||
**Creative Commons steht nicht im Widerspruch
|
||
zum geltenden Urheberrecht, sondern baut
|
||
darauf auf.** Ohne das Urheberrecht würde die
|
||
Freigabe gar nicht funktionieren. Urheberrecht-
|
||
lich geschützte Inhalte, wie Filme, Musik, Texte,
|
||
Bilder und so weiter, können durch eine solche
|
||
Lizenz frei genutzt werden.
|
||
|
||
# 2
|
||
|
||
###### Warum Werden
|
||
|
||
###### Inhalte unter eIne
|
||
|
||
###### CC-lIzenz gestellt?
|
||
|
||
###### DAMIt SIE LEIChtER
|
||
|
||
###### GENUtZt WERDEN
|
||
|
||
###### KöNNEN.
|
||
|
||
```
|
||
Viele Kreative wollen, dass ihre Texte, ihre
|
||
Musik oder ihre Filme von möglichst vielen
|
||
Menschen genutzt werden (auch das Weiter-
|
||
verbreiten ist rechtlich gesehen eine Nutzung).
|
||
Ihnen geht es darum, den freien Austausch von
|
||
Informationen zu ermöglichen. Gerade pädago-
|
||
gische Inhalte werden mit den Ziel geschaffen,
|
||
möglichst viele zu erreichen. Da ist jede recht-
|
||
liche Einschränkung der Nutzungsmöglichkei-
|
||
ten kontraproduktiv. Die größte aller rechtli-
|
||
chen Einschränkungen besteht darin, nichts zu
|
||
tun. Das klingt paradox, entspricht aber dem
|
||
genannten gesetzlichen Normalfall: »Alle Rech-
|
||
te vorbehalten«. Wer kreativ und schöpferisch
|
||
etwas Neues schafft, dann aber nichts weiter
|
||
dazu sagt, ob und wie seine Inhalte genutzt wer-
|
||
den dürfen, sagt zwangsläufig: »Niemand darf
|
||
meine Inhalte nutzen«. Mit den CC-Lizenzen
|
||
wurde deshalb eine einfache Möglichkeit ge-
|
||
schaffen, dass sich Urheber dazu äußern und
|
||
ausdrücken können: »Jeder darf meine Inhalte
|
||
in folgender Weise und unter folgenden Bedin-
|
||
gungen nutzen.«
|
||
```
|
||
|
||
Zur Verbreitung der CC-Lizenzen hat beigetra-
|
||
gen, dass sie – gerade im Vergleich zu anderen
|
||
Lizenzbedingungen – verhältnismäßig einfach
|
||
zu verstehen sind. Außerdem sind sie rechts-
|
||
sicher und international auf die Eigenheiten
|
||
der unterschiedlichen Rechtsordnungen abge-
|
||
stimmt.
|
||
|
||
Menschen, die CC-Lizenzen nutzen, machen
|
||
dies oft, damit ihre Werke in Sozial-, Kultur-
|
||
und Bildungseinrichtungen genutzt werden
|
||
können. CC-Lizenzen mit dem NC-Modul, das
|
||
eine kostenlose nicht-kommerzielle Nutzung
|
||
ermöglicht, werden dabei als Gegenmodell ver-
|
||
standen zu einer Welt, in der auch gemeinnüt-
|
||
zige Institutionen für jede Nutzung zur Kasse
|
||
gebeten werden. Ein Beispiel sind die Lizenz-
|
||
forderungen für das Kopieren von Liederzetteln
|
||
in Kindergärten, die viele empört haben. Nach
|
||
der geltenden Rechtslage sind die Forderungen
|
||
berechtigt. Durch eine CC-Lizenz wollen sich
|
||
viele Urheber von solchen Praktiken distanzie-
|
||
ren. Die Wahl des NC-Moduls ist oft auch der
|
||
Ausdruck einer Haltung gegen eine als unange-
|
||
messen empfundene Geschäftemacherei.
|
||
|
||
Allerdings ist nicht alles kommerzielle Handeln
|
||
schlecht. Im Gegenteil, es ist weder unmoralisch
|
||
noch gesamtgesellschaftlich fragwürdig, wenn
|
||
Inhalte auch durch jene verbreitet werden, die
|
||
ein eigenes finanzielles Interesse daran haben.
|
||
Oft tragen kommerzielle Nutzungen ganz er-
|
||
heblich zum Erfolg gerade von Kultur- und Bil-
|
||
dungsarbeit bei.
|
||
|
||
# 3
|
||
|
||
###### Warum gIbt es unter-
|
||
|
||
###### sChIedlIChe CC-lIzenzen?
|
||
|
||
###### CC-LIZENZEN
|
||
|
||
###### BERüCKSIChtIGEN DIE UNtER-
|
||
|
||
###### SChIEDLIChEN INtERESSEN
|
||
|
||
###### DER URhEBER.
|
||
|
||
```
|
||
Gemeinsam ist allen CC-Lizenzvarianten die
|
||
Haltung, dass sie die Nutzung von Inhalten er-
|
||
leichtern sollen. Doch haben Kreative – Auto-
|
||
ren, Filmemacher oder Musiker – nicht alle die
|
||
gleichen Vorstellungen davon, welche Art der
|
||
Nutzungen sie erlauben wollen. Die sechs unter-
|
||
schiedlichen Varianten der CC-Lizenzen sind die
|
||
Antwort darauf. Sie bieten ein sehr flexibles In-
|
||
strument, um die Nutzung an bestimmte Bedin-
|
||
gungen zu binden. Ein gutes Beispiel ist die Fra-
|
||
ge, ob die Kreativen die Bearbeitung ihrer Inhalte
|
||
zulassen wollen. Einigen ist es besonders wichtig,
|
||
dass ihr Werk unverändert bleibt und nicht ver-
|
||
fälscht wird. Diese Kreativen können sich durch
|
||
das Modul Keine Bearbeitung (abgekürzt ND
|
||
```
|
||
- no derivatives) absichern und trotzdem andere
|
||
Nutzungen ihres Werks erlauben.
|
||
|
||
```
|
||
Anderen ist dagegen es besonders wichtig, dass
|
||
ihre Werke in Collagen, Remixes und Mashups
|
||
verwendet werden dürfen. Sie begreifen das
|
||
Schaffen von Inhalten lediglich als Zwischen-
|
||
stadium in einem Prozess. Ihre eigenen Inhalte
|
||
```
|
||
|
||
sind aus Altem entstanden und sollen zu Neu-
|
||
em weiterentwickelt werden. Wer aus dieser
|
||
Haltung heraus eine CC-Lizenz vergibt, wird
|
||
die Einschränkung Keine Bearbeitung nicht
|
||
wählen.
|
||
|
||
Wem das Open-Content-Prinzip besonders
|
||
wichtig ist, der wird durch das Modul Share
|
||
Alike (abgekürzt SA) dafür sorgen, dass seine
|
||
Inhalte zwar bearbeitet werden dürfen, nach
|
||
einer Bearbeitung aber nur unter den gleichen
|
||
(Lizenz-)Bedingungen weitergegeben werden
|
||
dürfen, und damit frei nutzbar bleiben.
|
||
|
||
Auch können Kreative kommerzielle Nutzun-
|
||
gen ihrer Inhalte ausschließen wollen. Um die-
|
||
sem Wunsch entgegen zu kommen, wurde die
|
||
Möglichkeit geschaffen, die unterschiedlichen
|
||
Lizenztypen jeweils durch das Modul keine
|
||
kommerzielle Nutzung (abgekürzt NC –
|
||
noncommercial) zu ergänzen. Dies ist jedoch
|
||
nicht in jedem Fall sinnvoll, weil dadurch viele
|
||
Nutzungsmöglichkeiten versperrt werden, die
|
||
durchaus im Interesse Kreativen und Rechtein-
|
||
haber liegen.
|
||
|
||
# 4
|
||
|
||
###### WIe WIrkt sICh das
|
||
|
||
###### nC-mOdul darauf aus,
|
||
|
||
###### WIe Inhalte verbreItet
|
||
|
||
###### Werden?
|
||
|
||
###### NC-LIZENZIERtE INhALtE
|
||
|
||
###### KöNNEN NICht SO WEIt UND
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||
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||
###### NICht SO LEICht VERBREItEt
|
||
|
||
###### WERDEN.
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||
|
||
```
|
||
Wenn man seine Inhalte als NC kennzeichnet,
|
||
können sie nicht in freie Wissensdatenbanken
|
||
wie die Wikipedia, in offene Medienarchive und
|
||
in Open-Source-Projekte aufgenommen werden.
|
||
Häufig ist es nämlich gerade eine kommerzielle
|
||
Nutzung, die nicht-kommerziellen, gemein-
|
||
nützigen Initiativen zum Durchbruch verhilft.
|
||
Die Produktion der Wikipedia-DVD durch die
|
||
Firma Directmedia hat sehr zur Popularität von
|
||
Wikipedia beigetragen, gleiches gilt für die Inte-
|
||
gration in Suchmaschinen; beides zählt aber als
|
||
kommerzielle Nutzung und wäre laut NC-Mo-
|
||
dul nicht erlaubt.
|
||
```
|
||
```
|
||
Im Bereich von Bildung und Weiterbildung sind
|
||
ein großer Teil der Institutionen auf eigene Ein-
|
||
nahmen angewiesen, da sie nicht (ausschließlich)
|
||
öffentlich finanziert werden. Die Orientierung an
|
||
Einnahmen führt jedoch dazu, dass diese Institu-
|
||
tionen als kommerziell gelten müssen. Sie dürfen
|
||
```
|
||
|
||
also Inhalte, die mit einer CC-Lizenz versehen
|
||
sind, die das NC-Modul beinhaltet, nicht ohne
|
||
Nachfrage nutzen.
|
||
|
||
Auch die Nutzung in vielen Blogs wird durch die
|
||
NC-Bedingung unzulässig. Viele Blogger schal-
|
||
ten Werbung, um ihre Server-Kosten zu decken
|
||
oder sich einen Zuverdienst zu ermöglichen.
|
||
Dadurch ist die Nutzung in diesen Blogs nicht
|
||
|
||
- oder zumindest nicht mehr eindeutig – nicht-
|
||
kommerziell.
|
||
|
||
# 5
|
||
|
||
###### Was Ist kOmmerzIell?
|
||
|
||
###### JEDE VERWENDUNG, DIE VOR-
|
||
|
||
###### RANGIG AUF EINEN GESChäFt-
|
||
|
||
###### LIChEN VORtEIL ODER EINE
|
||
|
||
###### GELDWERtE VERGütUNG
|
||
|
||
###### GERIChtEt ISt.
|
||
|
||
Bei kommerzieller Nutzung denken viele zu-
|
||
nächst an multinationale Unternehmen wie
|
||
Microsoft oder Shell, an Börsenspekulationen,
|
||
an das schnelle Geld oder fragwürdige Geschäf-
|
||
temacherei.
|
||
|
||
**Die Bezeichnung kommerzielle Nutzung hat
|
||
nichts mit einer moralischen Wertung des Ge-
|
||
schäftsgebarens der jeweiligen Institution oder
|
||
Person zu tun, sondern beschreibt nur, dass**
|
||
|
||
```
|
||
diese einen geschäftlichen Vorteil erringen und
|
||
durch ihr Tun eine geldwerte Vergütung erzie-
|
||
len will. Und auf diese sind alle angewiesen,
|
||
die nicht durch den Staat oder durch Spenden
|
||
finanziert werden.
|
||
```
|
||
```
|
||
Ganz klar eine kommerzielle Nutzung ist es,
|
||
wenn ein Unternehmen ein Bild oder einen
|
||
Text auf ihrer Firmenwebsite veröffentlicht. Eine
|
||
kommerzielle Nutzung ist auch, wenn ein Bild in
|
||
einem Buch gedruckt wird, das in einen Verlag
|
||
erscheint – und zwar unabhängig davon, ob der
|
||
Buchautor dafür ein Honorar gezahlt bekommt
|
||
oder ob er im Gegenteil selbst einen Druckkos-
|
||
tenzuschuss bezahlen musste, um die Publikation
|
||
überhaupt zu ermöglichen. Der Verlag als solches
|
||
handelt in jedem Fall kommerziell.
|
||
```
|
||
```
|
||
Schwieriger ist es dagegen, zu entscheiden, ob
|
||
private Blogs als kommerziell gelten, wenn sie
|
||
(oder ihr Blog-Hoster) Werbung schalten und
|
||
damit Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen
|
||
sind oft sehr gering und decken meist nur die
|
||
Kosten für das Hosting. Hier gibt es gute Argu-
|
||
mente dafür, dass die Unternehmung nicht vor-
|
||
rangig auf eine geldwerte Vergütung gerichtet ist
|
||
und deshalb weiter als nicht-kommerziell einzu-
|
||
stufen wäre. Die Abgrenzung ist schwierig und
|
||
viele Fälle sind umstritten. Um beim Beispiel
|
||
des privaten Blogs zu bleiben: Wann verliert
|
||
ein Blog den nicht-kommerziellen Charakter?
|
||
Wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten
|
||
übersteigen, schon beim ersten verdienten Cent
|
||
oder erst, wenn tatsächlich ein nennenswertes
|
||
Einkommen generiert wird?
|
||
```
|
||
```
|
||
Die schwierige Abgrenzung führt dazu, dass in
|
||
vielen Fällen die Verantwortlichen vorsichtshal-
|
||
ber keine CC-lizenzierten Inhalte übernehmen,
|
||
```
|
||
|
||
wenn das NC-Modul mit in der Lizenz steht,
|
||
selbst wenn sie im Ergebnis als nicht-kommerzi-
|
||
elle Nutzer einzustufen wären.
|
||
|
||
Eine andere Herangehensweise, um kommerziell
|
||
und nicht-kommerziell zu unterscheiden, wäre
|
||
nicht die konkrete Nutzung, sondern nur den
|
||
Nutzer zu betrachten. Dann wäre nur zu klären,
|
||
ob die nutzende Person oder Institution insge-
|
||
samt als kommerziell anzusehen ist. Öffentliche
|
||
Schulen oder Museen wären dann aufgrund ihres
|
||
gemeinnützigen Auftrags als nicht-kommerziell
|
||
einzustufen und man bräuchte sich nicht mehr
|
||
zu fragen, ob beim jeweiligen Nutzungsvorgang
|
||
irgendetwas kommerzielles geschieht. So einfach
|
||
macht es einem das NC-Modul leider nicht,
|
||
denn es spricht von Handlungen, die nicht kom-
|
||
merziell sein dürfen. Darum wird man eine kom-
|
||
merzielle Handlung annehmen müssen, wenn
|
||
Inhalte etwa in einem ausdrücklich auf Einnah-
|
||
men ausgerichteten Museumsshop verkauft wer-
|
||
den – und zwar unabhängig davon, wie dieser
|
||
Museumsshop rechtlich organisiert und ob das
|
||
Museum selbst gemeinnützig ist.
|
||
|
||
Völlig unerheblich für die Unterscheidung von
|
||
kommerziell und nicht-kommerziell ist, ob der
|
||
Nutzer finanziell überhaupt zu Lizenzzahlungen
|
||
in der Lage ist oder ob er in vergleichbaren Situ-
|
||
ationen für Werknutzungen zahlt. Eine gemein-
|
||
nützige Stiftung beispielsweise, die innerhalb ih-
|
||
res nicht auf Gewinn ausgerichteten Auftrags ein
|
||
Foto nutzt, gilt selbst dann als nicht-kommerziell
|
||
im Sinne des NC-Moduls, wenn sie über ein er-
|
||
hebliches Stiftungsvermögen verfügt und in ver-
|
||
gleichbaren Fällen Fotografen auch bezahlt.
|
||
|
||
Allerdings gibt es heute kaum gemeinnützige In-
|
||
stitutionen, die ausreichend finanziert und nicht
|
||
|
||
```
|
||
auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sind –
|
||
womit wieder der Graubereich der Abgrenzung
|
||
betreten wird. Ein Verzicht auf das NC-Modul
|
||
und die Einschränkungen, die es mit sich bringt,
|
||
vermeidet solche Unsicherheiten.
|
||
```
|
||
# 6
|
||
|
||
###### kann eIne CC-lIzenz
|
||
|
||
###### mIt nC-mOdul verhIndern,
|
||
|
||
###### dass meIne Inhalte durCh
|
||
|
||
###### reChtsradIkale Oder
|
||
|
||
###### andere extremIsten
|
||
|
||
###### genutzt Werden?
|
||
|
||
###### NEIN. ExtREMIStEN WOLLEN
|
||
|
||
###### DIE GESELLSChAFt VERäNDERN
|
||
|
||
###### UND NICht GESChäFtE
|
||
|
||
#### MAChEN.
|
||
|
||
```
|
||
Rechtsradikale und andere Extremisten verfolgen
|
||
politische Ziele. Ihr Streben ist nicht kommerziell,
|
||
es ist nicht auf einen geschäftlichen Vorteil oder
|
||
eine geldwerte Vergütung gerichtet, sondern auf
|
||
gesellschaftliche und politische Veränderungen.
|
||
Häufig sind radikale politische oder religiöse Ext-
|
||
remisten als nicht-wirtschaftliche Vereine organi-
|
||
siert. Insofern privilegiert eine NC-Lizenzierung
|
||
in gewisser Weise sogar die Nutzung von Inhal-
|
||
ten durch Extremisten.
|
||
```
|
||
|
||
Anders ausgedrückt: Ein Wissenschaftler, der eine
|
||
Untersuchung über den politischen Extremismus
|
||
in Deutschland bei einem Verlag veröffentlichen
|
||
will, darf Inhalte nicht ohne weiteres nutzen,
|
||
wenn diese per NC-Modul für kommerzielle
|
||
Nutzung gesperrt sind, weil der Verlag kommer-
|
||
ziell handelt. Eine extremistische Gruppierung
|
||
ohne die Absicht der Gewinnerzielung, die for-
|
||
mal als Verein auftritt, darf dieselben NC-lizen-
|
||
zierten Inhalte dagegen ohne Weiteres nutzen.
|
||
|
||
# 7
|
||
|
||
###### ICh WIll, dass meIn Inhalt
|
||
|
||
###### unter eIner CC-lIzenz freI
|
||
|
||
###### zugänglICh bleIbt. Ist das
|
||
|
||
###### nC-mOdul dIe eInzIge mög-
|
||
|
||
###### lIChkeIt, eIner aneIgnung
|
||
|
||
###### vOn Inhalten durCh kOm-
|
||
|
||
###### merzIelle unternehmen
|
||
|
||
###### vOrzubeugen?
|
||
|
||
###### NEIN. ES GIBt ANDERE MöG-
|
||
|
||
###### LIChKEItEN, WIE DAS MODUL
|
||
|
||
###### »WEItERGABE UNtER GLEIChEN
|
||
|
||
###### BEDINGUNGEN«.
|
||
|
||
Ein effizienterer Schutz dagegen, dass Dritte sich
|
||
eines Inhalts bemächtigen und damit Geld verdie-
|
||
nen, ist das Modul Share Alike (SA – Weitergabe
|
||
|
||
```
|
||
unter gleichen Bedingungen), das die Veröffentli-
|
||
chung von Bearbeitungen nur unter gleichen oder
|
||
vergleichbaren Lizenzbedingungen erlaubt.
|
||
```
|
||
```
|
||
Firmen oder Privatleute, die sich einen kreati-
|
||
ven Inhalt aneignen wollen, können dies nor-
|
||
malerweise relativ leicht dadurch erreichen, dass
|
||
sie das Werk bearbeiten und die Nutzung der
|
||
bearbeiteten Version, die dann eigenen urheber-
|
||
rechtlichen Schutz genießt, nur noch zu ihren
|
||
Bedingungen zulassen. Das Share-Alike-Modul
|
||
der Creative-Commons-Lizenzen kann das ver-
|
||
hindern. Denn alle Bearbeitungen müssen unter
|
||
die gleiche Lizenz wie der ursprüngliche Inhalt
|
||
gestellt werden. Das heißt, sie sind in den von
|
||
CC gesetzten Grenzen weiter genauso frei nutz-
|
||
bar, wie der ursprüngliche Inhalt es war. Und
|
||
wenn die Bearbeitung darin besteht, dass eige-
|
||
ne Inhalte des Bearbeiters durch freigegebene
|
||
fremde Inhalte aufgewertet werden, dann wirkt
|
||
die CC-Lizenz mit Share-Alike-Modul quasi
|
||
ansteckend. Dann darf nämlich das gesamte,
|
||
neu entstandene Werk (die bearbeitete Version)
|
||
nur unter derselben Lizenz in Umlauf kommen.
|
||
Dies allein macht es vielen Firmen bereits un-
|
||
möglich, sich diejenigen Inhalte zum Nullta-
|
||
rif anzueignen, bei denen Share Alike greift.
|
||
Dann müssten sie nämlich das betreffende Wer-
|
||
bematerial (oder welche Inhalte auch sonst das
|
||
Ergebnis der Bearbeitung sein mögen) ihrerseits
|
||
der Allgemeinheit unter Share Alike zur Ver-
|
||
fügung stellen – und dazu sind die wenigsten
|
||
Firmen bereit.
|
||
```
|
||
```
|
||
Das Share-Alike-Modul hat zugleich – anders
|
||
als das NC-Modul – nicht die negative Auswir-
|
||
kung, dass dadurch die Verbreitung der Inhalte
|
||
generell (auch in Blogs usw.) erschwert wird, ganz
|
||
im Gegenteil: Weil auch für alle Bearbeitungen
|
||
```
|
||
|
||
eine CC-Lizenz gilt, kann diese bearbeitete Ver-
|
||
sion nicht nur von dem Bearbeiter, sondern von
|
||
jeden beliebigen Dritten später weiterverwendet
|
||
werden.
|
||
|
||
# 8
|
||
|
||
###### kann eIn CC-nC lIzenzIerter
|
||
|
||
###### Inhalt In dIe WIkIpedIa eIn-
|
||
|
||
###### gestellt Werden?
|
||
|
||
###### NEIN. WIKIPEDIA-INhALtE
|
||
|
||
###### WERDEN AUCh KOMMERZIELL
|
||
|
||
###### GENUtZt.
|
||
|
||
Einer der Gründe für die weite Verbreitung und
|
||
intensive Nutzung der Wikipedia ist, dass ihre
|
||
Inhalte kommerziell genutzt werden dürfen.
|
||
Sonst wäre es beispielsweise unzulässig, dass
|
||
Spiegel Online oder andere kommerzielle
|
||
Websites Wikipedia-Inhalte eins zu eins einbin-
|
||
den, ohne vorher nachzufragen und dafür zu
|
||
zahlen.
|
||
|
||
**Wikipedia profitiert sehr von der kommerzi-
|
||
ellen Nutzung ihrer Inhalte.** So wird etwa die
|
||
Wikipedia in verschiedene Suchmaschinen integ-
|
||
riert. Das fördert die Verbreitung der Wikipedia-
|
||
Inhalte, also des gemeinsam erarbeiteten Wissens.
|
||
Doch das Betreiben von Suchmaschinen ist zwei-
|
||
fellos eine kommerzielle, auf Gewinnerzielung
|
||
gerichtete Unternehmung.
|
||
|
||
```
|
||
Ein anderes Beispiel für eine kommerzielle Nut-
|
||
zung, die die Wikipedia erheblich gefördert hat,
|
||
ist die DVD-Version der deutschsprachigen
|
||
Wikipedia, produziert von der Berliner Fir-
|
||
ma Directmedia. Innerhalb kurzer Zeit wurde
|
||
diese Wikipedia-DVD zum Bestseller – dank
|
||
ihres niedrigen Preises und einer Software mit
|
||
speziellen Suchfunktionen. Voraussetzung für
|
||
die Wikipedia-DVD war, dass Directmedia die
|
||
Wikipedia-Inhalte allein aufgrund der Lizenz
|
||
nutzen konnte. Darüber hinaus war das Pro-
|
||
jekt für Wikipedia ein Anstoß, unfertige Arti-
|
||
kel auszusieben, damit sie nicht auf der DVD
|
||
veröffentlicht wurden. Außerdem halfen die
|
||
Wikipedianer, die Daten durchsuchbar und sor-
|
||
tierbar zu machen. Im Gegenzug spendete Di-
|
||
rectmedia für jede verkaufte DVD einen Euro
|
||
an Wikimedia Deutschland und bereicherte das
|
||
Wikimedia-Medienarchiv durch eine Bildspen-
|
||
de von 10.000 Reproduktionen gemeinfreier
|
||
Kunstwerke.
|
||
```
|
||
```
|
||
Das Geschäftsmodell der Wikipedia-DVD
|
||
funktionierte, weil durch die Software neue
|
||
Features entwickelt und damit die Inhalte at-
|
||
traktiver wurden, vor allem aber, weil sie sich
|
||
eines anderen Mediums bediente. Auch wenn
|
||
immer wieder verkündet wird, es lasse sich
|
||
nicht mehr zwischen online und offline un-
|
||
terscheiden, so hat die klassische Lese- be-
|
||
ziehungsweise Nachschlage-DVD doch ein
|
||
anderes Publikum angesprochen als dies die In-
|
||
ternet-Enzyklopädie allein vermochte. Dadurch
|
||
konnten neue Schichten für die Wikipedia in-
|
||
teressiert werden. Aber es war eine kommerzi-
|
||
elle Handlung, die nicht erlaubt gewesen wäre,
|
||
wenn die CC-Lizenz, die standardmäßig bei der
|
||
Wikipedia verwendet wird, das NC-Modul ent-
|
||
halten hätte.
|
||
```
|
||
|
||
# 9
|
||
|
||
###### kann man eInen
|
||
|
||
###### nC-lIzenzIerten Inhalt
|
||
|
||
###### trOtz dIeser eInsChrän-
|
||
|
||
###### kung gesOndert für
|
||
|
||
###### WIkI pedIa freIgeben?
|
||
|
||
###### NEIN. DIE NUtZUNGSMöGLICh-
|
||
|
||
###### KEItEN VON WIKIPEDIA SOLLEN
|
||
|
||
###### NICht UNüBERSIChtLICh
|
||
|
||
###### WERDEN.
|
||
|
||
Wikipedia lehnt Sondervereinbarungen ab – ge-
|
||
nau wie alle anderen Initiativen und Projekte, die
|
||
nach den Prinzipien freier Inhalte funktionieren.
|
||
Denn dadurch würden Drittparteien geschädigt,
|
||
mit denen die Wikipedia zusammenarbeitet und
|
||
zusammenarbeiten will. Dies sind lokale Initia-
|
||
tiven, die Inhalte etwa in ihren Lokalzeitungen
|
||
nutzen wollen, genauso wie Suchmaschinen oder
|
||
Pressewebsites, die Wikipedia-Inhalte einbinden.
|
||
Jede von ihnen müsste dann ganz genau aufpas-
|
||
sen, welche Inhalte der Wikipedia einer Sonder-
|
||
vereinbarung unterliegen und welche nicht – ein
|
||
Zusatzaufwand, der viele Kooperationen ersti-
|
||
cken würde.
|
||
|
||
Im Mai 2005 hat Wikipedia-Gründer Jimmy
|
||
Wales daher konsequenterweise verkündet,
|
||
dass Inhalte, die nur nicht-kommerziell ge-
|
||
nutzt werden dürfen oder deren Nutzung von
|
||
|
||
```
|
||
einer weiteren Zustimmung abhängt, in der
|
||
Wikipedia nicht zulässig sind und gelöscht
|
||
werden.
|
||
```
|
||
# 10
|
||
|
||
###### verhIndert das nC-mOdul,
|
||
|
||
###### dass Inhalte kOmmerzIell
|
||
|
||
###### genutzt Werden?
|
||
|
||
###### JA. ABER OFt AN VOLLKOMMEN
|
||
|
||
###### FALSChER StELLE.
|
||
|
||
```
|
||
Die NC-Einschränkung bei einer CC-Lizenzie-
|
||
rung verbietet zwar eine kommerzielle Nutzung,
|
||
sie sorgt aber nicht dafür, dass sich andere an
|
||
dieses Verbot halten. Genau wie in vielen ande-
|
||
ren Bereichen des Urheberrechts sind auch bei
|
||
CC-Lizenzen Verstöße gegen die dort gemachten
|
||
Einschränkungen häufig. Das NC-Modul macht
|
||
da keine Ausnahme.
|
||
```
|
||
```
|
||
Hierbei ist zu bedenken, dass manche Firmen in
|
||
Urheberrechtsverletzungen lediglich ein Kosten-
|
||
risiko sehen und sich deshalb mitunter auch be-
|
||
wusst über solche Einschränkungen hinwegsetzen.
|
||
Tatsächlich schadet das NC-Modul gerade den-
|
||
jenigen Institutionen und Firmen, die besonders
|
||
sorgsam im Umgang mit dem Urheberrecht sind.
|
||
Dazu gehören öffentliche Institutionen, die mit
|
||
kommerziellen Partnern zusammenarbeiten, aber
|
||
auch Wissensdatenbanken wie Wikipedia, offe-
|
||
```
|
||
|
||
ne Medienarchive oder Open-Source-Projekte.
|
||
Alle Projekte, Initiativen und Institutionen, denen
|
||
es ausdrücklich um den freien Zugang zu Wissen
|
||
geht, stehen unter verschärfter Beobachtung, nicht
|
||
mit den restriktiven Bestimmungen des Urheber-
|
||
rechts in Konflikt zu geraten. Um ihre Arbeit nicht
|
||
zu gefährden, müssen sie bei den jeweils geltenden
|
||
Lizenzbedingungen besonders sorgsam sein. Da
|
||
die Möglichkeit kommerzieller Nutzung nicht
|
||
ausgeschlossen werden kann – und vielfach nicht
|
||
ausgeschlossen werden soll, da es diesen Initiativen
|
||
um eine möglichst weite Verbreitung von Wissen
|
||
geht – werden Inhalte, die unter einer NC-Bedin-
|
||
gung stehen, nicht genutzt.
|
||
|
||
Damit entsteht die paradoxe Situation, dass das
|
||
NC-Modul gerade dort seine größte Beachtung
|
||
erfährt, wo seine Folgen am wenigsten beabsich-
|
||
tigt werden.
|
||
|
||
# 11
|
||
|
||
###### bIn ICh bereIt, gegen eIne
|
||
|
||
###### kOmmerzIelle nutzung meI-
|
||
|
||
###### ner Inhalte vOrzugehen?
|
||
|
||
###### WENN NICht, SOLLtEN SIE DAS
|
||
|
||
###### NC-MODUL üBERDENKEN.
|
||
|
||
Eine Creative-Commons-Lizenz mittels NC-
|
||
Modul einzuschränken, ist nur dann sinnvoll,
|
||
wenn die oder der Kreative grundsätzlich be-
|
||
|
||
```
|
||
reit ist, gegen eine kommerzielle Nutzung
|
||
vorzugehen, zum Beispiel vor Gericht. Damit
|
||
ist nicht gemeint, dass man gegen jede Urhe-
|
||
berrechtsverletzung vorgehen muss. Urheber-
|
||
rechtsverletzungen sind häufig – CC-lizenzier-
|
||
te Inhalte sind da keine Ausnahme – und die
|
||
Entscheidung für oder gegen eine gerichtliche
|
||
Durchsetzung wird immer von vielen Faktoren
|
||
abhängen. Wer aber von Anfang an gar nicht
|
||
beabsichtigt, gegen kommerzielle Nutzungen
|
||
vorzugehen, schreckt durch die Lizenzvariante
|
||
mit NC-Modul nur die ohnehin Rechtstreuen
|
||
ab, die, wenn sie nicht absolut sicher sind, dass
|
||
sie als nicht-kommerziell anzusehen sind, von
|
||
einer Nutzung absehen werden. Das aber sind
|
||
im Zweifel diejenigen Nutzer, die gar nicht ab-
|
||
geschreckt werden sollen.
|
||
```
|
||
# 12
|
||
|
||
###### können nC-lIzenzIerte
|
||
|
||
###### Inhalte In zeItungen
|
||
|
||
###### abgedruCkt Werden?
|
||
|
||
###### NEIN. ZEItUNGEN GEhöREN
|
||
|
||
###### IN JEDEM FALL ZU DEN KOMMER-
|
||
|
||
###### ZIELLEN NUtZERN.
|
||
|
||
```
|
||
Zeitungen werden betrieben, um damit Einnah-
|
||
men zu generieren; sie sind also auf einen ge-
|
||
schäftlichen Vorteil und eine geldwerte Vergütung
|
||
gerichtet. Daran ändert das Grundrecht auf Pres-
|
||
```
|
||
|
||
sefreiheit und die große Bedeutung von Zeitun-
|
||
gen für die Meinungsbildung und die öffentliche
|
||
Debatte nichts. Die Einstufungen von Zeitungen
|
||
als kommerziell gilt im Übrigen auch dann, wenn
|
||
sie – wie etwa Anzeigenblätter – kostenlos verteilt
|
||
werden. Solche Zeitungen sind werbefinanziert
|
||
und damit auf einen geldwerten Vorteil gerichtet.
|
||
Natürlich kann ein CC-lizenzierter Inhalt trotz
|
||
NC-Modul in Zeitungen abgedruckt werden,
|
||
wenn der Kreative dem ausdrücklich zustimmt.
|
||
Das gilt auch für jede andere kommerzielle Nut-
|
||
zung. Die Stärke der CC-Standardlizenzen be-
|
||
steht jedoch gerade darin, dass nicht in jedem
|
||
Einzelfall etwas vereinbart werden muss.
|
||
|
||
# 13
|
||
|
||
###### können nC-lIzenzIerte
|
||
|
||
###### Inhalte In allen sChulen,
|
||
|
||
###### berufssChulen und unIver-
|
||
|
||
###### sItäten genutzt Werden?
|
||
|
||
###### NEIN, NICht IN ALLEN.
|
||
|
||
Je nach Organisationsform des Bildungsträgers
|
||
können Schulen, Berufsschulen und Universitä-
|
||
ten entweder als kommerziell oder als nicht-kom-
|
||
merziell einzustufen sein. Es gibt heute eine Viel-
|
||
zahl von Schulen, Hochschulen, Berufsschulen,
|
||
Weiterbildungseinrichtungen, wissenschaftlichen
|
||
und kulturellen Instituten, die nicht öffent-
|
||
lich finanziert werden und die sich nicht allein
|
||
|
||
```
|
||
aus Spenden oder Stiftungskapital finanzieren
|
||
können. Solche Bildungseinrichtungen sind auf
|
||
eigene Einnahmen angewiesen. Mit dieser Ori-
|
||
entierung, eigene Einnahmen zu erzielen, ist ihre
|
||
Tätigkeit auf eine geldwerte Vergütung gerichtet
|
||
```
|
||
- und zwar in einem Maße, das nicht als vernach-
|
||
lässigbar gewertet werden kann.
|
||
|
||
```
|
||
Je geringer die öffentliche Förderung ist, je grö-
|
||
ßer ist zumeist die Notwendigkeit, zusätzliche
|
||
Einnahmen durch geschäftliche Aktivitäten zu
|
||
erzielen. Damit werden Bildungseinrichtungen,
|
||
die ohnehin eine schwerere Ausgangsposition ha-
|
||
ben, weil sie nicht auf eine ausreichende öffent-
|
||
liche Finanzierung zurückgreifen können, aber-
|
||
mals benachteiligt, weil sie keine CC-lizenzierten
|
||
Inhalte nutzen dürfen, bei denen das NC-Modul
|
||
in der Lizenz enthalten ist.
|
||
```
|
||
# 14
|
||
|
||
###### WIe Ist es zu beWerten,
|
||
|
||
###### Wenn nC-lIzenzIerte Inhal-
|
||
|
||
###### te zunäChst In der sChule
|
||
|
||
###### verWendet, dann aber auCh
|
||
|
||
###### ausserhalb der sChule ge-
|
||
|
||
###### nutzt Werden sOllen?
|
||
|
||
###### BEI VERWENDUNG AUSSERhALB
|
||
|
||
###### DER SChULE KANN EINE NUt-
|
||
|
||
###### ZUNG LEICht ALS KOMMERZIELL
|
||
|
||
###### BEWERtEt WERDEN.
|
||
|
||
|
||
Die Nutzung von CC-lizenzierten Inhalten, bei
|
||
denen das NC-Modul in der Lizenz enthalten ist,
|
||
ist innerhalb von öffentlichen Schulen kein Prob-
|
||
lem. Diese Schulen haben einen Bildungsauftrag
|
||
und verfolgen keine kommerziellen Interessen.
|
||
Anders ist die Lage bei Privatschulen, die zumin-
|
||
dest auch gewinnorientiert sind (siehe Frage 13).
|
||
|
||
Damit wird innerhalb der Schule ein großes
|
||
Spektrum möglicher Verwendungen kommerzi-
|
||
ell ansonsten gesperrter, CC-lizenzierter Inhalte
|
||
eröffnet. Schüler und Lehrer können Texte aus-
|
||
drucken, Lieder spielen; Schüler können – sofern
|
||
nicht das No-Derivatives-Modul in der Lizenz
|
||
enthalten ist und damit Bearbeitungen unter-
|
||
sagt sind – Mashups und Collagen machen und
|
||
die Inhalte verändern. Was innerhalb der Schule
|
||
möglich ist, wird jedoch schnell problematisch,
|
||
wenn die Ergebnisse dieser Arbeit den Schulhof
|
||
verlassen. Wenn beispielsweise eine Lokalzeitung
|
||
über die Ergebnisse eines Schülerwettbewerb
|
||
berichtet, dann darf sie nicht ohne Weiteres die
|
||
Collage mit den dort verwendeten CC-lizenzier-
|
||
ten Inhalten abdrucken, wenn die verwendete
|
||
CC-Lizenz das NC-Modul enthält. Sie benötigt
|
||
hierfür die gesonderte Erlaubnis des ursprüngli-
|
||
chen Urhebers.
|
||
|
||
Da durch die CC-NC-Lizenz innerhalb der
|
||
Schule ein Ort eines freien Umgangs mit urhe-
|
||
berrechtlich geschützten Werken geschaffen wird,
|
||
wiegen sich viele Schüler in Sicherheit, wenn sie
|
||
die Inhalte außerhalb der Schule weiter benutzen.
|
||
Dort kann schnell die Schwelle zum kommerzi-
|
||
ellen Handeln überschritten werden. Wird ein
|
||
solcher Inhalt etwa ins Internet hochgeladen und
|
||
in soziale Netzwerke eingestellt, dann ist schon
|
||
die bloße Abrufmöglichkeit von Dritten (zum
|
||
Beispiel andere Personen innerhalb des sozialen
|
||
|
||
```
|
||
Netzwerks) eine Verletzung des NC-Moduls der
|
||
Lizenz, denn Hoster und Betreiber sozialer Netz-
|
||
werke handeln normalerweise kommerziell. Die
|
||
eigentliche Verletzung wird in diesen Fällen zwar
|
||
durch die Betreiberfirma der jeweiligen Hosting-
|
||
plattform oder des sozialen Netzwerks begangen.
|
||
Diese Firmen haben sich aber in der Regel bei
|
||
den privaten Nutzern ihrer Infrastruktur durch
|
||
ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen das
|
||
Recht gesichert, Schadenersatz zu verlangen.
|
||
```
|
||
```
|
||
Dies ist ein weiterer Grund, warum auf eine
|
||
NC-Einschränkung bei Inhalten für Schulen
|
||
und Bildungseinrichtungen verzichtet werden
|
||
sollte. Besonders Schüler sollten nicht in die Si-
|
||
tuation geraten, aufgrund des rechtlich unprob-
|
||
lematischen Handelns innerhalb der Schule eine
|
||
Sorglosigkeit zu entwickeln, die sie außerhalb
|
||
der Schule mit dem Gesetz in Konflikt bringen
|
||
könnte.
|
||
```
|
||
```
|
||
Nun kann man als Kreativer natürlich auf dem
|
||
Standpunkt stehen, dass man solche ungewollten
|
||
Lizenzverstöße nicht an die große Glocke hängen
|
||
und auf eine Verfolgung verzichten wird. Dann aber
|
||
muss man sich fragen, warum man das NC-Modul
|
||
überhaupt auswählt (siehe Frage 11).
|
||
```
|
||
# 15
|
||
|
||
###### WIe WIrkt sICh nC auf
|
||
|
||
###### mashups aus?
|
||
|
||
###### NICht ALLE CC-LIZENZEN SIND
|
||
|
||
###### MItEINANDER KOMBINIERBAR.
|
||
|
||
|
||
Werke, die unter einer CC-BY-SA-Lizenz (Attri-
|
||
bution-Share-Alike, also Namensnennung und
|
||
Weitergabe unter gleichen Bedingungen) ste-
|
||
hen, können nur mit Werken kombiniert und
|
||
in Kombination unter eine gemeinsamen Lizenz
|
||
gestellt werden, die unter derselben oder einer an-
|
||
deren NC-Lizenz stehen (CC-BY-NC oder CC-
|
||
BY-NC-SA). Die Kombination von CC-lizen-
|
||
zierten Inhalten mit anderen Kombinationen der
|
||
verschiedenen Module, insbesondere mit solchen
|
||
ohne NC-Modul, ist nicht zulässig.
|
||
|
||
Dass Lizenzen untereinander kompatibel sein
|
||
müssen, wenn man Inhalte kombiniert, führt oft
|
||
zu erheblichen Problemen. Dies gilt vor allem für
|
||
Mashups, die aus einer Kultur des freien Umgangs
|
||
mit Inhalten entstehen und häufig die CC-Lizen-
|
||
zierung als Unterstützung ihres Kulturverständ-
|
||
nisses begreifen. Tatsächlich vertragen sind viele
|
||
Lizenzkombinationen nicht miteinander, insbe-
|
||
sondere NC-Lizenzen mit Lizenzen, die diese Ein-
|
||
schränkung nicht haben.
|
||
|
||
Hinzu kommt, dass Mashups häufig entstehen,
|
||
ohne dass jemand an Bezahlung denkt, wes-
|
||
halb die Nutzung von NC-lizenzierten Inhal-
|
||
ten zunächst zulässig ist. Später können solche
|
||
Mashups sehr populär und in Blogs und auf
|
||
anderen Plattformen veröffentlicht werden.
|
||
Dadurch geraten die Kreativen, die die NC-
|
||
lizenzierten Inhalte zunächst berechtigterweise
|
||
genutzt hatten, schnell in einen Graubereich,
|
||
in dem man der Nutzung einen kommerziellen
|
||
Charakter zusprechen kann.
|
||
|
||
# 16
|
||
|
||
###### darf ICh als gema-mItglIed
|
||
|
||
###### meIne musIk zumIndest un-
|
||
|
||
###### ter eIne CC-lIzenz mIt nC-
|
||
|
||
###### mOdul stellen?
|
||
|
||
###### NEIN. GEMA-MItGLIEDSChAFt
|
||
|
||
###### UND CC-LIZENZEN SIND NICht
|
||
|
||
###### MItEINANDER VEREINBAR.
|
||
|
||
```
|
||
Durch einen Wahrnehmungsvertrag mit der
|
||
GEMA übertragen Musiker – genauer gesagt
|
||
Komponisten und Textdichter – eine Reihe
|
||
ausschließlicher Nutzungsrechte an allen ihren
|
||
musikalischen Schöpfungen dieser Verwertungs-
|
||
gesellschaft. Um ein Werk unter eine CC-Lizenz
|
||
zu stellen, benötigt der Urheber jedoch einige
|
||
dieser Rechte, deren Abtretung die GEMA als
|
||
Voraussetzung für die Mitgliedschaft verlangt.
|
||
Im Rahmen eines GEMA-Vertrages kann ein
|
||
Komponist nur sein Gesamtrepertoire lizenzie-
|
||
ren. Wird er GEMA-Mitglied, darf er oder sie
|
||
nicht mehr frei über die Lizenzierung seiner
|
||
Werke entscheiden. GEMA-Mitglieder dürfen
|
||
daher keine einzelnen Stücke unter CC freigeben.
|
||
Das gilt auch für CC-Lizenzen mit NC-Modul,
|
||
die eine kommerzielle Nutzung ausschließen.
|
||
Viele Künstler finden, dass eine solche aus-
|
||
schließliche Wahrnehmung ihrer Rechte im di-
|
||
gitalen Zeitalter nicht in ihrem Interesse ist. Sie
|
||
wollen selbst entscheiden können, ob sie einzelne
|
||
```
|
||
|
||
Stücke unter ein flexibleres Lizenzsystem stellen
|
||
möchten. Einige Künstler sind deshalb bereits
|
||
aus der GEMA ausgetreten. Dies hat jedoch eine
|
||
Reihe negativer Folgen. Es bleibt zu hoffen, dass
|
||
die GEMA bald Konzepte erarbeitet, die den
|
||
Bedürfnissen der Künstler nach Flexibilität und
|
||
Selbstbestimmung entsprechen und die gleich-
|
||
wohl mit der Vertretung durch eine starke Ver-
|
||
wertungsgesellschaft vereinbar sind. In anderen
|
||
Ländern Europas haben Verwertungsgesellschaf-
|
||
ten entsprechende Lösungen gefunden. Auch
|
||
Verwertungsgesellschaften für andere Kunstbe-
|
||
reiche in Deutschland erlauben es ihren Mitglie-
|
||
dern, CC-Lizenzen zu nutzen.
|
||
|
||
# 17
|
||
|
||
###### kann eIne kOmmerzIelle
|
||
|
||
###### nutzung durCh drItte dem
|
||
|
||
###### urheber nutzen?
|
||
|
||
###### JA. WENN MAN SEINE INhALtE
|
||
|
||
###### WEIt VERBREItEN WILL, SOLLtE
|
||
|
||
###### MAN KOMMERZIELLE NUtZUN-
|
||
|
||
###### GEN ZULASSEN.
|
||
|
||
Eine kommerzielle Nutzung ist nicht von vorn-
|
||
herein eine schlechte Nutzung. Überall dort, wo
|
||
die Aufmerksamkeit für die Inhalte im Vorder-
|
||
grund steht, ist im Zweifel jede Nutzung für den
|
||
Autor sinnvoll, da sie seine Popularität steigert.
|
||
Gerade Inhalte, die im Rahmen von öffentli-
|
||
|
||
```
|
||
chen Bildungsinitiativen geschaffen wurden,
|
||
sollten jeden Verbreitungsweg nutzen, der ih-
|
||
nen offen steht, da die möglichst weite Verbrei-
|
||
tung von Inhalten im Vordergrund steht.
|
||
```
|
||
# 18
|
||
|
||
###### darf eIn nutzer vOn
|
||
|
||
###### CC-lIzenzIerten Inhalten
|
||
|
||
###### den eIndruCk erWeCken,
|
||
|
||
###### der urheber Würde dIe
|
||
|
||
###### jeWeIlIge nutzung persön-
|
||
|
||
###### lICh unterstützen?
|
||
|
||
###### NEIN. EINE CC-LIZENZ BEINhAL-
|
||
|
||
###### tEt KEINE PERSöNLIChE
|
||
|
||
###### UNtERStütZUNG.
|
||
|
||
```
|
||
CC lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte un-
|
||
angetastet. Ein CC-Lizenzgeber kann verlan-
|
||
gen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, er
|
||
würde eine Verwendung persönlich unterstüt-
|
||
zen oder gutheißen. Diese in den USA als no
|
||
endorsement bekannte Klausel wurde dort
|
||
schon gerichtlich durchgefochten.
|
||
```
|
||
|
||
# 19
|
||
|
||
###### kann das nC-mOdul
|
||
|
||
###### beI CC-lIzenzen sInnvOll
|
||
|
||
###### seIn?
|
||
|
||
###### JA, ABER SEhR VIEL SELtENER,
|
||
|
||
###### ALS VIELE DENKEN.
|
||
|
||
Für Privatleute gibt es in der Regel keine gu-
|
||
ten Gründe für eine Beschränkung auf nicht-
|
||
kommerzielle Nutzung. In vielen Fällen gibt es
|
||
kaum eine realistische Aussicht, dass ein kom-
|
||
merzieller Verwerter bereit ist, Geld dafür zu
|
||
bezahlen, um den Inhalt zu nutzen. Eine CC-
|
||
Lizenzierung soll aber vor allem eine möglichst
|
||
weite Verbreitung ermöglichen. Und dabei ist
|
||
das NC-Modul oft hinderlich. Wer dies dage-
|
||
gen nicht möchte, kann dieses Ziel durch den
|
||
Ausschluss kommerzieller Nutzungen erreichen.
|
||
Sinnvoll können CC-Lizenzen mit NC-Modul
|
||
für Verlage sein, deren Geschäftsmodell auf dem
|
||
traditionellen Urheberrecht beruht, die erheb-
|
||
lich in eine Publikation investieren und die die
|
||
Vertriebskanäle für diese Publikation vorhalten.
|
||
Solche Verlage haben kein Interesse, dass Kon-
|
||
kurrenzunternehmen von ihren Investitionen
|
||
profitieren. Die Vorteile einer kommerziellen
|
||
Nutzung durch Dritte, nämlich die bessere und
|
||
schnelle Verbreitung, ist für sie weniger wichtig,
|
||
da sie ein eigenes, oft kostspieliges Vertriebswe-
|
||
sen unterhalten. Trotz ihrer Orientierung an
|
||
Geschäftsmodellen, die auf dem Ausschließlich-
|
||
|
||
```
|
||
keitsdenken des klassischen Urheberrecht ba-
|
||
sieren, können diese Verlage ein Interesse daran
|
||
haben, dass ihre Inhalte zumindest in den nicht-
|
||
kommerziellen Bereichen von Bildung und Wis-
|
||
senschaft verbreitet werden, da dies den Absatz
|
||
im klassischen Vertrieb fördern kann.
|
||
```
|
||
# 20
|
||
|
||
###### unter WelCher CC-lIzenz
|
||
|
||
###### stehen WIkIpedIa-Inhalte?
|
||
|
||
###### UNtER DER CC-BY-SA-LIZENZ
|
||
|
||
```
|
||
Damit das Gemeingut des freien Wissens und
|
||
der freien Kultur wächst, verlangt die Wikipe-
|
||
dia von jedem Autor, der Allgemeinheit die freie
|
||
Weiterverwendung seiner Beiträge zu erlauben.
|
||
Dies wird erreicht durch die Creative-Commons-
|
||
Lizenz mit den Modulen Attribution (BY) und
|
||
Share Alike (SA), also Namensnennung und
|
||
Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
|
||
Texte, die der Autor nicht selbst erstellt hat,
|
||
oder Texte, die zusammen mit anderen Autoren
|
||
verfasst wurden, können ebenfalls nur in die
|
||
Wikipedia eingehen, wenn sie unter einer CC-
|
||
BY-SA-Lizenz oder zumindest unter einer damit
|
||
kompatiblen Lizenz stehen.
|
||
```
|
||
```
|
||
Bis 2009 verwendete die Wikipedia die Free
|
||
Documentation Licence (GFDL) der GNU-
|
||
Initiative. Die Free Software Foundation hatte
|
||
diese Lizenz ursprünglich für Software-Dokumen-
|
||
tationen entwickelt, deshalb war sie für die Wiki-
|
||
```
|
||
|
||
pedia zu kompliziert und eigentlich nicht geeignet.
|
||
Gleichwohl mussten die GFDL-Open-Content-
|
||
Lizenzen nicht umgestellt werden, als Wikipedia
|
||
zur CC-BY-SA-Lizenz überging. Die alte Lizenz
|
||
wird zusätzlich weiter genutzt, um mögliche
|
||
Widersprüche zu vermeiden. Die kommerzielle
|
||
Nutzung der Inhalte ist nach beiden Lizenzen aus-
|
||
drücklich erlaubt. Das Modul Share Alike stellt
|
||
sicher, dass die Inhalte nicht durch Bearbeitung
|
||
aus dem frei nutzbaren Bestand herausgenommen
|
||
werden können, sondern weiterhin als freies Wis-
|
||
sen und freie Kultur zugänglich sind.
|
||
|
||
Die Namensnennung ist ein wichtiger Bestand-
|
||
teil jeder CC-Lizenz. Sie gilt ist auch für Wikipe-
|
||
dia-Autoren. Da die enzyklopädischen Einträge
|
||
dort von einer Vielzahl von Autoren gemeinsam
|
||
erarbeitet werden, gilt für die Namensnennung
|
||
bei Wikipedia folgendes:
|
||
|
||
Die Namensnennung soll erfolgen:
|
||
|
||
- durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder
|
||
eine URL auf die Seite, zu der man beigetra-
|
||
gen hat,
|
||
- durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder
|
||
eine URL auf eine alternative, stabile, frei
|
||
zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie,
|
||
welche die Autoren in einer zum ursprüngli-
|
||
chen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
|
||
- durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede
|
||
Autorenliste kann um sehr kleine oder irre-
|
||
levante Beiträge gekürzt werden.
|
||
|
||
Das Modul No Derivatives (keine Bearbeitun-
|
||
gen – ND) ist für Wikipedia-Beiträge unzulässig.
|
||
Die Wikipedia lebt davon, dass Beiträge von an-
|
||
|
||
```
|
||
deren verbessert, weiterentwickelt und bearbeitet
|
||
werden. ND ist mit dem Konzept der Wikipedia
|
||
unvereinbar.
|
||
```
|
||
```
|
||
Zulässig ist das Modul ND bei Wikipedia für
|
||
Quellen. Die Abbildung eines Gemäldes bei-
|
||
spielsweise kann unter einer CC-BY-ND-SA-
|
||
Lizenz stehen, die Bildbeschreibung und Analyse
|
||
sowie die biographischen Angaben zum Autor
|
||
dagegen nicht.
|
||
```
|
||
```
|
||
Literatur & Links zur Vertiefung
|
||
```
|
||
```
|
||
Markus Eidenberger; Andreas Ortner
|
||
Kreativität in Fesseln, in Dobusch, Leonard (Hrsg.)
|
||
Freie Netze, Freies Wissen, Linz 2009
|
||
Till Kreutzer: Open-Content-Lizenzen. Ein Leitfaden
|
||
für die Praxis, herausgegeben von der Deutschen
|
||
UNESCO Kommission, Bonn 2011
|
||
Erik Möller: Freiheit mit Fallstricken: Creative-Com-
|
||
mons-NC-Lizenzen und ihre Folgen, in: Lutterbeck,
|
||
Bärwolff, Gehring (Hrsg.): Open Source Jahrbuch 2006,
|
||
Lehmanns, Berlin 2006
|
||
Creative Commons Deutschland
|
||
http://de.creativecommons.org
|
||
Berliner Erklärung
|
||
http://oa.mpg.de/files/2010/04/Berliner_Erklaerung_
|
||
dt_Version_07-2006.pdf
|
||
iRights.info – Recht in der digitalen Welt
|
||
http://irights.info
|
||
Nutzungsbedingungen der Wikimediafoundation:
|
||
http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedin-
|
||
gungen
|
||
```
|
||
|
||
## impressum
|
||
|
||
Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen
|
||
Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedin-
|
||
gung »nicht-kommerziell – NC«
|
||
|
||
Autor: Dr. Paul Klimpel, iRights.info
|
||
|
||
Redaktion: Valie Djordjevic, John H. Weitzmann,
|
||
Philipp Otto
|
||
|
||
Herausgeber:
|
||
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung
|
||
Freien Wissens e. V.
|
||
Obentrautstr. 72, 10963 Berlin
|
||
[http://www.wikimedia.de](http://www.wikimedia.de)
|
||
info@wikimedia.de
|
||
+49(0)30-219 15 826-0
|
||
|
||
iRights.info – Recht in der digitalen Welt
|
||
Almstadtstr. 9/11, 10119 Berlin
|
||
[http://www.irights.info](http://www.irights.info)
|
||
redaktion@irights.info
|
||
+49(0)30-54-59-81-28
|
||
|
||
Creative Commons Deutschland
|
||
c/o EEAR gGmbH und newthinking communications
|
||
Graefestraße 59, 10967 Berlin
|
||
[http://www.creativecommons.de](http://www.creativecommons.de)
|
||
legal@creativecommons.de
|
||
|
||
Verantwortlich für den Inhalt:
|
||
Jan Engelmann (Wikimedia Deutschland)
|
||
Dr. Paul Klimpel (iRights.info)
|
||
John H. Weitzmann (CC DE)
|
||
|
||
Gestaltung & Illustration: studio grau, Berlin
|
||
|
||
Copyright: Wikimedia, iRights.info, CC DE / Mai
|
||
2012
|
||
|
||
Der Text dieser Broschüre wird freigegeben unter der
|
||
Creative-Commons-Lizenz Namensnennung, Weiterga-
|
||
be unter gleichen Bedingungen, Version 3.0 Deutsch-
|
||
land (CC BY-SA 3.0 de)
|
||
|
||
```
|
||
Unter der Bedingung, dass Autor und Herausgeber als
|
||
»P. Klimpel – Hrsg.: Wikimedia Deutschland, iRights.
|
||
info, CC DE« sowie die Lizenz als »Lizenz: CC BY-SA
|
||
3.0 de« einschließlich der untenstehenden Lizenz-URL
|
||
genannt werden, darf der Text dieser Broschüre verviel-
|
||
fältigt, weitergereicht und auf beliebige Weise genutzt
|
||
werden, auch kommerziell und ebenso online wie in
|
||
gedruckter oder anderer Form. Auch die Bearbeitung ist
|
||
erlaubt unter der zusätzlichen Bedingung, dass das neu
|
||
entstandene Werk als Bearbeitung gekennzeichnet wird
|
||
und im Falle einer Veröffentlichung unter derselben
|
||
Lizenz wie diese Broschüre freigegeben wird.
|
||
Die vollständigen Lizenzbedingungen sind zu finden
|
||
unter der URL https://creativecommons.org/licenses/
|
||
by-sa/3.0/de/legalcode
|
||
Eine vereinfachte Darstellung der durch die Lizenz
|
||
gegebenen Freiheiten ist zu finden unter https://creati-
|
||
vecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
|
||
```
|
||
## Paul Klimpel
|
||
|
||
```
|
||
Rechtsanwalt & Leiter iRightsLab Kultur
|
||
```
|
||
```
|
||
Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie, Psy-
|
||
chologie und Sozialwissenschaften. Nach Abschluss des
|
||
Philosophiestudiums 1998 absolvierte er sein Referenda-
|
||
riat in Berlin. Seine Dissertation an der Humboldt-Uni-
|
||
versität zu Berlin beschäftigt sich mit Bevormundung
|
||
oder Freiheitsschutz. Von 2002 bis 2011 arbeitete er
|
||
bei der Deutschen Kinemathek; von 2006 bis 2011 als
|
||
Verwaltungsdirektor. Er engagiert sich für eine Verbesse-
|
||
rung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Archiven
|
||
und Museen und koordiniert seit 2011 die Arbeitsgruppe
|
||
Kulturelles Erbe und Digitale Welt des Internet &
|
||
Gesellschaft Co:llaboratory. Seit 2012 ist er Leiter des
|
||
iRightsLab Kultur.
|
||
```
|
||
|
||
Die
|
||
»Jeder-
|
||
mann-Lizenzen«
|
||
von Creative Commons
|
||
(CC) geben Menschen die
|
||
Möglichkeit, ihre kreativen Werke unter
|
||
bestimmten Bedingungen zur Nutzung freizu-
|
||
geben. Weil Urheber unterschiedliche Motive und Inte-
|
||
ressen haben, gibt es sechs verschiedene Lizenzvarianten. Die
|
||
beliebteste ist die Einschränkung, dass Werke nur nicht-kommerziell
|
||
verwendet werden können. Das hat aber weitreichende Folgen für die
|
||
Verbreitung der Inhalte. Gleichzeitig erreichen viele Creative-
|
||
Commons-Nutzer dadurch gar nicht die gewünschten
|
||
Ziele. Diese Broschüre informiert über Folgen,
|
||
Risiken und Nebenwirkungen einer
|
||
Beschränkung der CC-Lizenz
|
||
auf nicht-kommerzielle
|
||
Nutzung.
|
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